Mitgliederinformation zur CORVID-19 Pandemie

Die „Niedersächsische Verordnung über die Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ – (Nds.GVBl Nr. 7/2020,03.04.2020) soll von den Clubmitgliedern und Gastliegern bei der Ausübung des Segelsports beachtet werden.

Folgende Punkte (Auszüge aus der Verordnung) sind zwingend einzuhalten:

Jede Person hat physische Kontakte zu anderen Menschen…auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen“

In der Öffentlichkeit… hat jede Person….einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für körperliche und sportliche Betätigung im Freien.“

Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt.“

Der Hafen ist -nach Mitteilung von Kreisrat Kleine- bisher nicht ausdrücklich als Sportstätte gesperrt. Das Clubhaus hingegen darf nicht betrieben werden.

Alle Tore sind unmittelbar -DIREKT- nach der Nutzung zu schließen auch das Fußgängertor.

Wir fordern alle Mitglieder des SCC auf diese Regelungen im eigenen und allgemeinen Interesse einzuhalten.

Wir bitten den Hinweis des Bundesinnenministeriums zu beachten und nicht zwingend notwendige Reisen zu unterlassen.

Der Vorstand des SCC