Mitgliedschaft & Beiträge

Im SCC sind fröhliche Menschen -mit oder ohne Boot- herzlich willkommen.

Der klassische Weg beginnt mit einer Gastliegerschaft. Jederzeit, auch mitten in der Saison, können sich Interessierte beim Vorstand melden und für die u.g. Konditionen eine Gastmitgliedschaft anfragen. Dies ist kurzfristig und unkompliziert möglich. Gastmitgliedschaften gelten immer bis zum Ende des Jahres. Alle Gastmitglieder sind auf allen Clubveranstaltungen herzlich eingeladen!
Wer sich für eine Gastliegerschaft im SCC interessiert, wende sich gerne an den Vorstand.

Die Mitgliedschaft im SCC erfolgt über den Aufnahmeantrag. Die Aufnahmegebühr ist als Beitrag zur bestehenden Infrastruktur zu verstehen: Clubhaus, Hafen, Kran u.v.m. 
Der Einzelne ist dann ordentliches Mitglied. Ein ordentliches Mitglied hat bei Verfügbarkeit Anspruch auf einen Bootsliegeplatz. Der SCC kennt keine Liegeplatzgebühr. Lediglich das Land Niedersachsen fordert die entsprechende Befahrensgebühr.

Ab der zweiten Person lohnt sich die Familienmitgliedschaft. Diese macht alle Familienmitglieder zu SCC Mitgliedern mit allen Vorteilen.

Die jährlichen Beiträge im Überblick

Gastlieger Beitrag Bemerkung
Gastliegeplatz Wasser groß (Kajütboot) 350€ Plus 100€ u.a. Befahrensgebühr
Gastliegeplatz klein (Jolle, Wasser oder Land) 250€ Plus 100€ u.a. Befahrensgebühr
Gastliegeplatz Laser (Land, Laser oder kleiner) 250€ Plus 10€ u.a. Befahrensgebühr

Aufnahmegebühr:
ordentliches Mitglied & Familien:     0€    (seit Mai 2022)
jugendliches Mitglied:                       0€

Mitgliedschaft Beitrag Bemerkung
ordentliches Mitglied 180€ incl. Bootsliegeplatz
Familienmitgliedschaft 250€ incl. Bootsliegeplatz
jugendliches Mitglied 60€ incl. Bootsliegeplatz
erm. Beitrag Auszubildende/Studenten 90€ incl. Bootsliegeplatz

Strom, Wasser, Kran, Clubhaus sind inclusive.
Zuzüglich sind 100€ u.a. Befahrensentgelt (Land NDS) zu leisten, (Jolle: Laser oder kleiner, Land = 10€). Dies wird über den Verein abgerechnet.

Ersatz für nicht geleistete 8 Arbeitsstunden:  150€
Jugendliche Mitglieder sowie Mitglieder über 65 Jahren brauchen keinen Arbeitsdienst leisten.
Arbeitsdienste können bei der Ausführung von Regatten, Arbeitseinsätzen, Clubveranstaltungen etc. geleistet werden.

Die Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr. Es gilt die aktuelle Satzung sowie die jährlich abzustimmende Beitragsstruktur. Stand JHV 2023.